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10.08.2021

Stipendien für Artist-in-Residence Programm in Steiermark 2022

AUSSCHREIBUNG VON STYRIA-ARTIST-IN-RESIDENCE-STIPENDIEN (St.A.i.R.) DES LANDES STEIERMARK 2022
für ausländische Künstlerinnen/Künstler und Kunsttheoretikerinnen/Kunsttheoretiker in Graz

Die Steiermärkische Landesregierung vergibt, im Auftrag von Kulturlandesrat Mag. Christopher Drexler, im Rahmen einer Ausschreibung für junge (max. 40 Jahre alt) internationale Künstlerinnen/Künstler aller Sparten sowie Kunsttheoretikerinnen/Kunsttheoretiker im Jahr 2022 Stipendienplätze, die auf Vorschlag einer Expertenjury zugeteilt werden. Ein individueller Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Stipendienplatzes besteht nicht.
Teilnahmeberechtigt sind ausländische Künstlerinnen/Künstler und Kunsttheoretikerinnen/-theoretiker die sich mit der steirischen Kunst- und Kulturszene auseinandersetzen möchten. Ihnen werden monatlich EUR 1.000,-- zur Begleichung des Lebensunterhalts ausbezahlt. Das Stipendium versteht sich als Anwesenheitsstipendium.

Ein Zimmer (Bad/WC) sowie eine große Gemeinschaftsküche stehen den Stipendiatinnen/Stipendiaten als Unterkunft zur Verfügung. Die Unterkunft ist für eine Person vorgesehen, das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
Die Unterkunft der jeweils vier anwesenden internationalen Künstlerinnen/Künstler befindet sich im Zentrum der Stadt Graz und ist im herausragenden barocken Ambiente des Priesterseminars gelegen. Entsprechende Toleranz, Kommunikationsfreude und Respekt für die Anliegen des Hauses seitens der Stipendiatinnen/Stipendiaten werden vorausgesetzt.

Die Betreuung und Vernetzung der Stipendiatinnen/Stipendiaten erfolgt durch Kulturinitiativen in Graz, welche auch für einen Arbeitsplatz der Stipendiatinnen/Stipendiaten Sorge tragen. Eine Werkpräsentation ist während des Aufenthaltes vorgesehen. Die Dauer des mittels Stipendium geförderten Aufenthaltes hängt vom Umfang des künstlerischen/kunsttheoretischen Vorhabens und von der Entscheidung der Jury ab. Als Mindestdauer für den Aufenthalt sind jedoch zwei Monate vorgesehen.
 
Stipendiatinnen/Stipendiaten müssen für ihre Reise- und Materialkosten selbst aufkommen; ebenso haben sie die Kosten für alle notwendigen Versicherungen (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) und Reiseformalitäten zu tragen. Bei Antritt des Stipendiums sind die Polizzen einer für die Dauer des Aufenthalts im Ausland gültigen Krankenversicherung, Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung vorzulegen, ansonsten Stipendiatinnen/Stipendiaten nicht in das Residenzprogramm aufgenommen werden.

Die Bewerbungsunterlagen sollen in gedruckter Form (max. 20 Seiten) einen kurzen Lebenslauf, Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer, eine Beschreibung des künstlerischen/kunsttheoretischen Arbeitsvorhabens (max. 1000 Anschläge), Beispiele bisheriger Arbeiten (jedoch keine Originale) enthalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg eingehen müssen. Sollte es zur Darstellung des künstlerischen Werkes unbedingt notwendig sein, können repräsentative Links (nicht mehr als 5) bzw. USB-Sticks bereitgestellt werden.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.

Aufgrund COVID-19 bedingter Einschränkungen besteht seitens des Landes Steiermark keine Haftung, wenn Stipendien nicht angetreten werden können. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ersatzzahlungen für die Stipendiatin/den Stipendiaten.
Einreichungen müssen unter Verwendung nachstehenden Formulars erfolgen.

Bewerbungen für ein Styria-Artist-in-Residence-Stipendium richten Sie bitte ab sofort bis spätestens 10. August 2021 (Poststempel) in vierfacher Ausfertigung mit beiliegendem Formular an:

Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport, Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Landhausgasse 7 
A-8010 Graz

Kennwort: „Styria–Artist-in-Residence“

Vom Ergebnis der Juryentscheidung werden die Bewerberinnen/Bewerber schriftlich informiert.

Für die Steiermärkische Landesregierung
Der Abteilungsleiter:
Mag. Patrick Schnabl eh.