AiR_Ausschreibung_2018_DEDas Bundeskanzleramt Österreich stellt in Kooperation mit KulturKontakt Austria 50
Residence-Stipendien für das Jahr 2018 in Österreich (Wien und Salzburg) zur Verfügung.
Für dieses Stipendienprogramm können sich ausländische Kulturschaffende erstmals
elektronisch über die neu eingerichtete Online-Plattform
https://work.artists-inresidence-
austria.at/ bewerben.
Die Residencies dienen dem Bekanntwerden mit der österreichischen Kunst- und
Kulturszene und der Kontaktaufnahme zu österreichischen Kunstschaffenden. Ziel ist die
Realisierung eines eigenen Projekts. In der Sparte Kunst- und Kulturvermittlung ist der
Aufenthalt primär für Austausch und Vernetzung und nicht für die Realisierung eines
Projektes gedacht.
Die ausländischen Kunstschaffenden werden während ihres Aufenthalts mit der Kunst- und
Kulturszene bekannt gemacht. Angeboten werden Galerie-, Atelier- und
Museumsbesuche, Kontakte zur Literatur- und Verlagsszene sowie Zugang zum
Musikleben in Wien oder Salzburg. Die Stipendiatinnen/Stipendiaten erhalten nach
Maßgabe der Möglichkeiten Freikarten für Kunst- und Buchmessen, zu Aufführungen im
Tanzquartier Wien, zum internationalen Tanzfestival ImPuls Tanz und zu anderen
Veranstaltungen. Die Stipendiatinnen/Stipendiaten in Salzburg werden vom Kunstverein
Salzburg betreut.
Weiters besteht die Möglichkeit, aktiv am Artists-in-Residence-go-to-School-Programm
von KulturKontakt Austria teilzunehmen und Workshops an Schulen in Österreich zu
halten.
Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende, die nicht in Österreich wohnhaft sind
und ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Österreichische
Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Sehr gute Englisch- oder Deutsch-Kenntnisse sind Voraussetzung und sollen zu einem
künstlerischen Dialog in internationalem Kontext befähigen.
Ein abschließender Bericht über den Aufenthalt ist verbindlich.
Die Altersgrenze für Bewerbungen ist 40 Jahre, d.h. Bewerberinnen und Bewerber
müssen nach dem 31.12.1977 geboren worden sein. Bei Einreichung von Künstlerduos
muss mindestens eine Person nach dem 31.12.1977 geboren sein und der künstlerische
Werdegang beider Personen dargestellt werden.
Kunstschaffende, die bereits an Artists-in-Residence-Programmen von KulturKontakt
Austria bzw. des Bundeskanzleramtes Österreich oder des Bundesministeriums für
Unterricht, Kunst und Kultur teilgenommen haben, sind von der Bewerbung
ausgeschlossen.
Die Stipendiatinnen/Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys
ausgewählt.
Mit der Bewerbung erklären sich die Einreicherinnen und Einreicher damit
einverstanden, dass Teile der Bewerbungsunterlagen (CV und Werkbeispiele) an Dritte
zwecks der Organisation von Ausstellungen, Lesungen, Konzerten, Lectures, etc.
weitergegeben werden.
Die spartenspezifischen Angaben auf den Folgeseiten sind unbedingt zu beachten!
Eine Bewerbung ist nur für eine dieser Sparten möglich:
Bildende Kunst (1)
Künstlerische Fotografie
Video- und Medienkunst (2)
Komposition
Literatur
Kinder- und Jugendliteratur
Literarische Übersetzung
Kunst- und Kulturvermittlung (3)
(1)
Bewerbungen aus dem Bereich der performativen Kunst werden nicht angenommen.(2)
Bewerbungen aus dem Bereich Film (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm,Avantgarde- oder Experimentalfilm etc.) werden nicht angenommen.(3)
Kunst- und Kulturvermittlung. Für eine Bewerbung in dieser Sparte ist zuberücksichtigen, dass Kunst- und Kulturvermittlerinnen/-vermittler im Verständnisdieser Ausschreibung Personen sind, die für den pädagogischen Teil einer Ausstellung,eines Konzerts, eines Theaters etc. zuständig sind und Kommunikationsprozessezwischen Besucherinnen/Besucher und Künstlerinnen/Künstler oder dem Kunstwerk,dem Konzert, der Aufführung, etc. gestalten. Kunst- und Kulturvermittlung kann inunterschiedlichen Settings stattfinden und beinhaltet kulturelle Bildung im formalen undnon-formalen Bildungsbereich ebenso wie Vermittlungsprogramme in Kunst- undKulturinstitutionen.
Die Dauer der vergebenen Stipendien ist je nach Sparte gestaffelt:
Stipendien mit der Dauer von 3 Monaten für Bildende Künstlerinnen/Künstler,
künstlerische Fotografinnen/Fotografen, Video- und Medienkünstlerinnen/-
künstler sowie Komponistinnen/Komponisten,
Stipendien mit der Dauer von 1–2 Monaten für Literatinnen/Literaten und
literarische Übersetzerinnen/Übersetzer
Stipendien mit der Dauer von 1 Monat für Kunst- und Kulturvermittlerinnen/-
vermittler.
Die Stipendien werden im Rahmen des Artists-in-Residence-Programms vom
Bundeskanzleramt Österreich finanziert und von KulturKontakt Austria beratend und
organisatorisch begleitet.
Was kann von der Residency erwartet werden?
Stipendienplätze werden für Wien (alle Sparten) oder Salzburg (nur Bildende
Kunst, Fotografie, Video- und Medienkunst) zur Verfügung gestellt.
Dem Ortswunsch wird nach vorhandenen Kapazitäten entsprochen, die Zuteilung
zum gewünschten Ort kann jedoch nicht garantiert werden.
Unterkunft je nach Verfügbarkeit entweder in einem Appartement der
Parkdependance des Schloss Laudon (14. Wiener Gemeindebezirk), in einem
Zimmer in einer Wohnung im 3. bzw. 9. Wiener Gemeindebezirk oder einem
Wohnatelier in Salzburg.
Die Zuteilung der Unterkünfte in Wien erfolgt durch den Residence-Anbieter.
Individuelle Wünsche können nicht berücksichtigt werden.
Nutzung von Gemeinschaftsateliers im 2. Wiener Gemeindebezirk oder im Schloss
Laudon bzw. im Salzburger Kunstverein.
Ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in der Höhe von 800 Euro pro Monat.
Bei einer Abwesenheit von mehr als 7 Tagen wird der Zuschuss aliquot ausbezahlt.
Ein einmaliger Materialkostenzuschuss in der Höhe von 300 Euro für bildende
Künstlerinnen/Künstler und Komponistinnen/Komponisten.
Übernahme von Übersetzungskosten für eine ausgewählte Textprobe (Ausmaß 10
Seiten à 1800 Zeichen) von einer Fremdsprache ins Deutsche für
Literatinnen/Literaten.
Reisekosten sowie Visakosten werden nicht übernommen oder refundiert.
Übernahme einer Unfall- und Krankenversicherung mit Ausnahme von
chronischen Krankheiten und zahnsanierenden Behandlungen.
Für die Dauer des Aufenthalts wird abhängig von der Unterkunft entweder ein
Mobile Internet Connect Stick inklusive SIM-Karte oder WLAN zur Verfügung
gestellt. Ein Notebook kann nicht zur Verfügung gestellt werden.
Für die Dauer des Aufenthalts werden ein Mobiltelefon sowie eine Wertkarte mit
einem einmaligen Guthaben von 40 Euro zur Verfügung gestellt.
Ebenso werden Monatskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien oder
Salzburg für die Dauer des Aufenthalts zur Verfügung gestellt.
Für die regelmäßige Reinigung der Wohnräume während des Aufenthalts sowie
für den Wäschewechsel wird je nach Standort wöchentlich oder monatlich Sorge
getragen.
Eine Werkpräsentation gegen Ende des Aufenthalts ist möglich (mit Vorbehalt).
Finanzielle Unterstützung bei der Produktion von Katalogen sowie für
Übersetzungsaufträge, Buchveröffentlichungen und Aufführungen kann nicht
geleistet werden.
Es ist nicht möglich, in Begleitung von anderen Personen (Familienangehörige,
Freunde/Freundinnen, Bekannte etc.) oder unter Mitnahme von Haustieren an der
Residency teilzunehmen. Die Übernachtung in den Gästewohnungen ist
ausschließlich den Gastkünstlerinnen/-künstlern vorbehalten.
Die Studios und Unterkünfte sind nicht behindertengerecht.
Die Hausordnungen der Standorte sind unbedingt einzuhalten.
Spartenspezifische BewerbungsunterlagenBildende Kunst, Fotografie sowie Video- und Medienkunst
Das Stipendium richtet sich an Personen, die ihre künstlerische Ausbildung bereits
abgeschlossen haben bzw. bereits seit mindestens fünf Jahren freischaffend künstlerisch
tätig sind. Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen, postgraduate
Studierende jedoch willkommen.
Bewerbungen aus dem Bereich Film (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm, Avantgarde oder
Experimentalfilm etc.) und aus dem Bereich performativer Kunst werden nicht
angenommen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die
Online-Plattform
www.artists-in-residence-austria.at einzureichen.
Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per E-Mail können nicht
berücksichtigt werden.
Eine Bewerbung beinhaltet:1. einen komplett ausgefüllten Bewerbungsbogen,
2. Porträtfoto (z.B. Passfoto),
3. Lebenslauf bzw. künstlerischer Werdegang, bei der Bewerbung als Duo, muss der
künstlerische Werdegang von beiden Kunstschaffenden dargestellt werden,
4. Motivationsschreiben (max. 1 Seite) unter Angabe der aktuellen künstlerischen
Interessen und Projekte,
5. Darstellung jenes Vorhabens, das für den Aufenthalt in Österreich geplant ist;
Vorhaben mit Österreichbezug werden begrüßt (max. 1 Seite),
6. ein (1) Empfehlungsschreiben (z. B. von einer universitären Einrichtung, einer
Kunsthochschule, einer Galerie oder von einer Kunst- und Kulturinstitution etc.),
7. Angaben zu allen bisherigen Residencies, Studienaufenthalten bzw. Praktika in
Österreich in den letzten fünf Jahren,
8. Dokumentation der künstlerischen Tätigkeit (Portfolio), gemeint ist ein
repräsentativer Querschnitt max. 10 Seiten; bei Video- und Medienkunstschaffenden
eine Aufnahme mit max. Präsentationsdauer von 10 Min.
Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 18. September 2017, 24.00 Uhr nach
Registrierung auf
www.artists-in-residence-austria.at eingereicht werden. Für die
fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische
Sommerzeit – MESZ).
Die Jurysitzungen finden Ende Oktober statt. Im Auswahlverfahren werden nur
vollständige Bewerbungen berücksichtigt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als auch vom
Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Jurybegründungen werden
nicht bekannt gegeben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Charlotte Sucher
application@artists-in-residence-austria.atTelefonische Rückfragen unter 0043 (0)1 53115 - 206860.
www.kunstkultur.bka.gv.atwww.kulturkontakt.or.atwww.artists-in-residence-austria.atLiteratur, Kinder- und Jugendliteratur, literarische ÜbersetzungDas Stipendium richtet sich an Schriftstellerinnen/Schriftsteller, die mindestens eine selbständige
Publikation vorlegen können, sowie an literarische Übersetzerinnen/Übersetzer, die ihre Ausbildung
bereits abgeschlossen und mindestens eine literarische Übersetzung veröffentlicht haben
(Studierende sind ausgeschlossen). Es können nur Übersetzerinnen/Übersetzer berücksichtigt
werden, die österreichische Literatur in eine Fremdsprache übersetzen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die
Online-Plattform
www.artists-in-residence-austria.at einzureichen.
Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per E-Mail können nicht
berücksichtigt werden.
Eine Bewerbung beinhaltet:
1. einen komplett ausgefüllten Bewerbungsbogen,
2. Porträtfoto (z.B. Passfoto),
3. Lebenslauf bzw. künstlerischer Werdegang inkl. einer detaillierten
Publikationsliste bzw. Übersetzungsliste,
4. Motivationsschreiben (max. 1 Seite) unter Angabe der aktuellen künstlerischen
Interessen und Projekte,
5. Darstellung jenes Vorhabens, das für den Aufenthalt in Österreich geplant ist;
Vorhaben mit Österreichbezug werden begrüßt (max. 1 Seite),
6. ein (1) Empfehlungsschreiben (z.B. von einem Verlag, einem/einer Lektor/Lektorin, einem/einer Autor/Autorin,
einer universitären Einrichtung oder einer Kunst- und Kulturinstitution etc.),
7. Angaben zu allen bisherigen Residencies, Studienaufenthalten bzw. Praktika in
Österreich in den letzten fünf Jahren,
8. eine repräsentative Auswahl von Text- bzw. Übersetzungsproben (max. 10 Seiten).
Die Texte müssen in deutscher oder englischer Übersetzung übermittelt werden.
Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 18. September 2017, 24.00 Uhr nach
Registrierung auf
www.artists-in-residence-austria.at eingereicht werden. Für die
fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische
Sommerzeit – MESZ).
Die Jurysitzungen finden Ende Oktober statt. Im Auswahlverfahren werden nur
vollständige Bewerbungen berücksichtigt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als auch vom
Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Jurybegründungen werden
nicht bekannt gegeben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Charlotte Sucher
application@artists-in-residence-austria.atTelefonische Rückfragen unter 0043 (0)1 53115 - 206860.
www.kunstkultur.bka.gv.atwww.kulturkontakt.or.atwww.artists-in-residence-austria.at
KompositionDas Stipendium richtet sich an Komponistinnen/Komponisten, die ihre Ausbildung bereits
abgeschlossen haben bzw. bereits seit mindestens fünf Jahren kompositorisch tätig sind.
Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen, postgraduate Studierende aber
willkommen. Die Bewerberinnen/Bewerber sollen die prinzipielle Bereitschaft haben, so sie
ausgewählt werden, ein Werk für ein österreichisches Ensemble zu komponieren. Eine
Aufführung während des Aufenthalts kann jedoch nicht garantiert werden.
Musikinstrumente und elektronisches Equipment können nicht bereitgestellt werden. Bei
rechtzeitiger Bekanntgabe des Bedarfs kann für einige Stunden ein Tonstudio zur
Verfügung gestellt werden.
Es wird um Verständnis gebeten, dass das Musizieren über Zimmerlautstärke nur im
Gemeinschaftsatelier im Schloss Laudon möglich ist. Darüber hinaus wird gebeten, das
Mitbringen von Instrumenten bereits bei der Bewerbung spätestens aber vor Antritt der
Residenz bekannt zu geben.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die
Online-Plattform
www.artists-in-residence-austria.at einzureichen.
Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per E-Mail können nicht
berücksichtigt werden.
Eine Bewerbung beinhaltet:
1. einen komplett ausgefüllten Bewerbungsbogen,
2. Porträtfoto (z.B. Passfoto),
3. Lebenslauf inkl. einer detaillierten Werks- und Aufführungsliste,
4. Motivationsschreiben (max. 1 Seite) unter Angabe der aktuellen künstlerischen
Interessen und Projekte,
5. Darstellung jenes Vorhabens, das für den Aufenthalt in Österreich geplant ist; (max.
1 Seite),
6. ein (1) Empfehlungsschreiben (z.B. von einem Orchester, einem Ensemble, einer
universitären Einrichtung, einer Musikhochschule, einem Konzertveranstalter oder
einer Kunst- und Kulturinstitution etc.),
7. Angaben zu allen bisherigen Residencies, Studienaufenthalten bzw. Praktika in
Österreich in den letzten fünf Jahren,
8. Dokumentation der kompositorischen Tätigkeit (max. 2 aussagekräftige Partituren,
optional eine Aufzeichnung einer dieser Kompositionen; bei elektroakustischen
Werken, die in diesem Medium übliche Partitur; auch grafische Partituren sind
zugelassen).
Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 18. September 2017, 24.00 Uhr nach
Registrierung auf
www.artists-in-residence-austria.at eingereicht werden. Für die
fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische
Sommerzeit – MESZ).
Die Jurysitzungen finden Ende Oktober statt. Im Auswahlverfahren werden nur
vollständige Bewerbungen berücksichtigt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als auch vom
Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Jurybegründungen werden
nicht bekannt gegeben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Charlotte Sucher
application@artists-in-residence-austria.atTelefonische Rückfragen unter 0043 (0)1 53115 - 206860.
www.kunstkultur.bka.gv.atwww.kulturkontakt.or.atwww.artists-in-residence-austria.atKunst- und KulturvermittlungFür eine Bewerbung in dieser Sparte ersuchen wir zu berücksichtigen, dass Kunst- und
Kulturvermittlerinnen /-vermittler im Verständnis dieser Ausschreibung Personen sind, die für den
pädagogischen Teil einer Ausstellung, eines Konzerts, eines Theaters etc. zuständig sind
und Kommunikationsprozesse zwischen Besucherinnen und Kunstschaffenden oder dem
Kunstwerk, dem Konzert, der Aufführung, etc. gestalten.
Kunst- und Kulturvermittlung kann in unterschiedlichen Settings stattfinden und
beinhaltet kulturelle Bildung im formalen und non-formalen Bildungsbereich ebenso wie
Vermittlungsprogramme in Kunst- und Kulturinstitutionen.
In der Sparte Kunst- und Kulturvermittlung ist der Aufenthalt primär für Austausch und
Vernetzung und nicht für die Realisierung eines Projektes gedacht.
Von den Bewerberinnen/Bewerbern ist Erfahrung bzw. eine mehrjährige Tätigkeit in diesem Bereich
nachzuweisen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die
Online-Plattform
www.artists-in-residence-austria.at einzureichen.
Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per E-Mail können nicht
berücksichtigt werden.
Eine Bewerbung beinhaltet:
1. einen komplett ausgefüllten Bewerbungsbogen,
2. Porträtfoto (z.B. Passfoto),
3. Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang als Kunst- und Kulturvermittlerin /-vermittler,
4. Motivationsschreiben unter Angabe der aktuellen künstlerischen Interessen und
Projekte als Kunst- und Kulturvermittlerin /-vermittler (max. 1 Seite)
5. eine Beschreibung der Erwartung an den Residence-Aufenthalt hinsichtlich
Kontakte und Vernetzung sowie des geplanten Nutzens für künftige
Vermittlungsprojekte (max. 1 Seite),
6. ein (1) Empfehlungsschreiben (z.B. von einer Kunst- und Kulturinstitution, einem
Festival, einer Kunstmesse oder einer Bildungseinrichtung etc.),
7. Angaben zu allen bisherigen Residencies, Studienaufenthalten bzw. Praktika in
Österreich in den letzten fünf Jahren,
8. Detaillierte Dokumentation zu abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten,
gemeint ist die Darstellung der vermittlerischen Tätigkeit (max. 10 Seiten).
Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 18. September 2017, 24.00 Uhr nach
Registrierung auf
www.artists-in-residence-austria.at eingereicht werden. Für die
fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische
Sommerzeit – MESZ).
Die Jurysitzungen finden Ende Oktober statt. Im Auswahlverfahren werden nur
vollständige Bewerbungen berücksichtigt.
Die Bewerberinnen/Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als auch vom
Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Jurybegründungen werden
nicht bekannt gegeben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Charlotte Sucher
application@artists-in-residence-austria.atTelefonische Rückfragen unter 0043 (0)1 53115 - 206860.
www.kunstkultur.bka.gv.atwww.kulturkontakt.or.atwww.artists-in-residence-austria.at