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30.09.2018

Ausschreibung Artists-in-Residence-Programm 2019

Ausschreibung Artists-in-Residence-Programm 2019


Das Bundeskanzleramt Österreich stellt in Kooperation mit KulturKontakt Austria 50
Residence-Stipendien für das Jahr 2019 in Österreich (Wien und Salzburg) zur
Verfügung. Für dieses Stipendienprogramm können sich ausländische
Kunstschaffende elektronisch über die Online-Plattform www.artists-in-residenceaustria.
at bewerben.
Die Residencies dienen dem Bekanntwerden mit der österreichischen Kunst- und
Kulturszene und der Kontaktaufnahme zu österreichischen Kunstschaffenden. Ziel ist
die Realisierung eines eigenen Projekts. In der Sparte Kunst- und Kulturvermittlung
ist der Aufenthalt primär für Austausch und Vernetzung und nicht für die Realisierung
eines Projektes gedacht.
Die ausländischen Kunstschaffenden werden während ihres Aufenthalts mit der
Kunst- und Kulturszene bekannt gemacht. Angeboten werden Galerie-, Atelier- und
Museumsbesuche, Kontakte zur Literatur- und Verlagsszene sowie Zugang zum
Musikleben in Wien oder Salzburg. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten
nach Maßgabe der Möglichkeiten Freikarten für Kunst- und Buchmessen, zu
Aufführungen im Tanzquartier Wien, zum internationalen Tanzfestival ImPuls Tanz
und zu anderen Veranstaltungen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten in Salzburg
werden vom Kunstverein Salzburg betreut. Für die Residenzplätze in Salzburg
können sich nur Kunstschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, künstlerische
Fotografie und Medienkunst bewerben.
Weiters besteht die Möglichkeit, aktiv am Artists-in-Residence-go-to-School-
Programm von KulturKontakt Austria teilzunehmen und Workshops an Schulen in
Österreich zu halten.
Die Ausschreibung richtet sich an ausländische Kunstschaffende, die nicht in
Österreich wohnhaft sind und ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben.
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind von der Teilnahme
ausgeschlossen.
Sehr gute Englisch- oder Deutsch-Kenntnisse sind Voraussetzung und sollen zu
einem künstlerischen Dialog in internationalem Kontext befähigen.
Ein abschließender Bericht über den Aufenthalt ist verbindlich.
Die Altersgrenze für Bewerbungen ist 40 Jahre, d. h. Bewerberinnen und Bewerber
müssen nach dem 31.12.1978 geboren worden sein. Bei Einreichung von
Künstlerduos muss mindestens eine Person nach dem 31.12.1978 geboren sein und
der künstlerische Werdegang beider Personen dargestellt werden.
Kunstschaffende, die bereits an Artists-in-Residence-Programmen von KulturKontakt
Austria bzw. des Bundeskanzleramtes Österreich oder des Bundesministeriums für
Unterricht, Kunst und Kultur teilgenommen haben, sind von der Bewerbung
ausgeschlossen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys
ausgewählt.
Mit der Bewerbung erklären sich die Einreicherinnen und Einreicher damit
einverstanden, dass Teile der Bewerbungsunterlagen (CV und Werkbeispiele) an
Dritte zwecks der Organisation von Ausstellungen, Lesungen, Konzerten, Lectures
etc. weitergegeben werden.
Die spartenspezifischen Angaben auf den Folgeseiten sind unbedingt zu
beachten!
Eine Bewerbung ist nur für eine dieser Sparten möglich:
 Bildende Kunst *
 Künstlerische Fotografie
 Medienkunst **
 Komposition (Neue Musik, elektroakustische Musik, experimentelle
Musikformen)
 Literatur
 Kinder- und Jugendliteratur
 Literarische Übersetzung
 Kunst- und Kulturvermittlung ***
* Bewerbungen aus dem Bereich der performativen Kunst werden nicht
angenommen.
** Bewerbungen aus dem Bereich Film (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm,
Avantgarde- oder Experimentalfilm etc.) werden aus organisatorischen Gründen nicht
angenommen.
*** Kunst- und Kulturvermittlung. Für eine Bewerbung in dieser Sparte ist zu
berücksichtigen, dass Kunst- und Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler im
Verständnis dieser Ausschreibung Personen sind, die für den pädagogischen Teil
einer Ausstellung, eines Konzerts, eines Theaters etc. zuständig sind und
Kommunikationsprozesse zwischen Besucherinnen, Besuchern und
Kunstschaffenden oder dem Kunstwerk, dem Konzert, der Aufführung etc. gestalten.
Kunst- und Kulturvermittlung kann in unterschiedlichen Settings stattfinden und
beinhaltet kulturelle Bildung im formalen und non-formalen Bildungsbereich ebenso
wie Vermittlungsprogramme in Kunst- und Kulturinstitutionen.
Die Dauer der vergebenen Stipendien ist je nach Sparte gestaffelt:
 Stipendien mit der Dauer von 3 Monaten für bildende Kunstschaffende,
künstlerische Fotografinnen/Fotografen, Medienkünstlerinnen/Medienkünstler
sowie Komponistinnen/Komponisten,
 Stipendien mit der Dauer von 1–2 Monaten für Literatinnen/Literaten und
literarische Übersetzerinnen/Übersetzer
 Stipendien mit der Dauer von 1 Monat für Kunst- und Kulturvermittlerinnen
/Kulturvermittler
Die Stipendien werden im Rahmen des Artists-in-Residence-Programms vom
Bundeskanzleramt Österreich finanziert und von KulturKontakt Austria beratend und
organisatorisch begleitet.

Was kann von der Residency erwartet werden?
 Stipendienplätze werden für Wien (alle Sparten) oder Salzburg (nur Bildende
Kunst, Fotografie, Medienkunst) zur Verfügung gestellt. Dem Ortswunsch wird
nach vorhandenen Kapazitäten entsprochen, die Zuteilung zum gewünschten
Ort kann jedoch nicht garantiert werden.
 Unterkunft je nach Verfügbarkeit entweder in einem Appartement der
Parkdependance des Schloss Laudon (14. Wiener Gemeindebezirk), in einem
Zimmer in einer Wohnung im 3. bzw. 9. Wiener Gemeindebezirk oder einem
Wohnatelier in Salzburg.
 Die Zuteilung der Unterkünfte in Wien erfolgt durch den Residence-Anbieter.
Individuelle Wünsche können nicht berücksichtigt werden.
 Nutzung von Gemeinschaftsateliers im 2. Wiener Gemeindebezirk oder im
Schloss Laudon bzw. im Salzburger Kunstverein.
 Ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in der Höhe von € 800 pro Monat.
Bei einer Abwesenheit von mehr als 7 Tagen wird der Zuschuss aliquot
ausbezahlt.
 Ein einmaliger Materialkostenzuschuss in der Höhe von € 300 für bildende
Kunstschaffende und Komponistinnen/Komponisten.
 Übernahme von Übersetzungskosten für eine ausgewählte Textprobe (Ausmaß
10 Seiten à 1800 Zeichen) von einer Fremdsprache ins Deutsche für
Literatinnen/Literaten.
 Reisekosten sowie Visakosten werden nicht übernommen oder refundiert.
 Übernahme einer Unfall- und Krankenversicherung mit Ausnahme von
chronischen Krankheiten und zahnsanierenden Behandlungen.
 In allen Unterkünften steht WLAN zur Verfügung. Ein Notebook kann nicht zur
Verfügung gestellt werden.
 Für die Dauer des Aufenthalts werden ein Mobiltelefon sowie eine Wertkarte mit
einem einmaligen Guthaben von € 40 zur Verfügung gestellt.
 Ebenso werden Monatskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien oder
Salzburg für die Dauer des Aufenthalts zur Verfügung gestellt.
 Für die regelmäßige Reinigung der Wohnräume während des Aufenthalts sowie
für den Wäschewechsel wird je nach Standort wöchentlich oder monatlich
Sorge getragen.
 Eine Werkpräsentation gegen Ende des Aufenthalts ist möglich (mit Vorbehalt).
 Finanzielle Unterstützung bei der Produktion von Katalogen sowie für
Übersetzungsaufträge, Buchveröffentlichungen und Aufführungen kann nicht
geleistet werden.
 Es ist nicht möglich, in Begleitung von anderen Personen (Familienangehörige,
Freunde/Freundinnen, Bekannte etc.) oder unter Mitnahme von Haustieren an
der Residency teilzunehmen. Die Übernachtung in den Gästewohnungen ist
ausschließlich den Gastkünstlerinnen/Gastkünstlern vorbehalten.
 Die Studios und Unterkünfte sind nicht behindertengerecht.
 Die Hausordnungen der Standorte sind unbedingt einzuhalten.

Spartenspezifische Bewerbungsunterlagen

Sparten Bildende Kunst, Fotografie sowie Medienkunst

Das Stipendium richtet sich an Personen, die ihre künstlerische Ausbildung bereits
abgeschlossen haben bzw. bereits seit mindestens fünf Jahren freischaffend
künstlerisch tätig sind. Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen,
postgraduierte Studierende jedoch willkommen.
Bewerbungen aus dem Bereich Film (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm,
Avantgarde- oder Experimentalfilm etc.) und aus dem Bereich performativer Kunst
werden nicht angenommen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die
Online-Plattform www.artists-in-residence-austria.at einzureichen.
Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per E-Mail können nicht
berücksichtigt werden.
Eine Bewerbung beinhaltet:
1. komplett ausgefüllte Online-Formulare;
2. Porträtfoto (z.B. Passfoto);
3. Lebenslauf bzw. künstlerischer Werdegang; bei der Bewerbung als Duo bzw.
einer Gruppe, muss der künstlerische Werdegang aller beteiligten
Kunstschaffenden dargestellt werden wie auch eine Dokumentation der
künstlerischen Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.
4. Bei Bewerbungen als Duo oder Gruppe muss sich jede beteiligte Person
registrieren und eine komplette Bewerbung einreichen. In der Bewerbung muss
auf die Partnerinnen/Partner verwiesen werden.
5. Motivationsschreiben (max. 1 Seite) unter Angabe der aktuellen künstlerischen
Interessen und Projekte;
6. Darstellung jenes Vorhabens, das für den Aufenthalt in Österreich geplant ist;
Vorhaben mit Österreichbezug werden begrüßt (max. 1 Seite);
7. ein (1) Empfehlungsschreiben (z. B. von einer universitären Einrichtung, einer
Kunsthochschule, einer Galerie oder von einer Kunst- und Kulturinstitution etc.);
8. Angaben zu allen bisherigen Residenzen, Studienaufenthalten bzw. Praktika in
Österreich in den letzten fünf Jahren (dieser Punkt entfällt, so dieses
Stipendium den erstmaligen Aufenthalt der Bewerberin/des Bewerbers in
Österreich darstellen würde).
9. Dokumentation der künstlerischen Tätigkeit (Portfolio); gemeint ist ein
repräsentativer Werksquerschnitt von max. 10 Seiten; bei Medienkünstlerinnen/
Medienkünstlern eine Aufnahme mit einer Präsentationsdauer von max. 10 Min.

Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 30. September 2018, 24.00 Uhr, nach
Registrierung auf www.artists-in-residence-austria.at eingereicht werden. Für die
fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische
Sommerzeit – MESZ).
Die Jurysitzungen finden voraussichtlich in den Monaten Oktober/November statt. Im
Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.
Die Bewerberinnen/Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als
auch vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
application@artists-in-residence-austria.at
Telefonische Rückfragen unter 0043 (0)1 53115 - 206860.
www.kunstkultur.bka.gv.at
www.kulturkontakt.or.at
www.artists-in-residence-austria.at

Sparte Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Übersetzung

Das Stipendium richtet sich an Schriftstellerinnen/Schriftsteller, die mindestens eine
selbständige Publikation vorlegen können, sowie an literarische Übersetzerinnen/
Übersetzer, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen und mindestens eine
literarische Übersetzung veröffentlicht haben (Studierende sind ausgeschlossen). Es
können nur Übersetzerinnen/Übersetzer berücksichtigt werden, die österreichische
Literatur in eine Fremdsprache übersetzen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die
Online-Plattform www.artists-in-residence-austria.at einzureichen.
Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per E-Mail können nicht
berücksichtigt werden.
Eine Bewerbung beinhaltet:
1. komplett ausgefüllte Online-Formulare;
2. Porträtfoto (z.B. Passfoto);
3. Lebenslauf bzw. künstlerischer Werdegang inkl. einer detaillierten
Publikationsliste bzw. Übersetzungsliste;
4. Motivationsschreiben (max. 1 Seite) unter Angabe der aktuellen künstlerischen
Interessen und Projekte;
5. Darstellung jenes Vorhabens, das für den Aufenthalt in Österreich geplant ist;
Vorhaben mit Österreichbezug werden begrüßt (max. 1 Seite);
6. ein (1) Empfehlungsschreiben (z.B. von einem Verlag, einem/einer Lektor/Lektorin, einem/einer
Autor/Autorin, einer universitären Einrichtung oder einer Kunst- und Kulturinstitution
etc.);
7. Angaben zu allen bisherigen Residenzen, Studienaufenthalten bzw. Praktika in
Österreich in den letzten fünf Jahren (dieser Punkt entfällt, so dieses
Stipendium den erstmaligen Aufenthalt der Bewerberin/des Bewerbers in
Österreich darstellen würde).
8. eine repräsentative Auswahl von Text- bzw. Übersetzungsproben (max. 10
Seiten). Die Texte müssen in deutscher oder englischer Übersetzung
übermittelt werden.
Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 30. September 2018, 24.00 Uhr, nach
Registrierung auf www.artists-in-residence-austria.at eingereicht werden. Für die
fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische
Sommerzeit – MESZ).
Die Jurysitzungen finden voraussichtlich in den Monaten Oktober/November statt. Im
Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.

Die Bewerberinnen/Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als
auch vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
application@artists-in-residence-austria.at
Telefonische Rückfragen unter 0043 (0)1 53115 - 206860.
www.kunstkultur.bka.gv.at
www.kulturkontakt.or.at
www.artists-in-residence-austria.at

Sparte Komposition (Neue Musik, elektroakustische Musik, experimentelle
Musikformen)

Das Stipendium richtet sich an Komponistinnen/Komponisten, die ihre Ausbildung
bereits abgeschlossen haben bzw. seit mindestens fünf Jahren kompositorisch tätig
sind. Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen, postgraduierte
Studierende aber willkommen. Die Bewerberinnen/Bewerber sollen die prinzipielle
Bereitschaft haben, so sie ausgewählt werden, ein Werk für ein österreichisches
Ensemble zu komponieren. Eine Aufführung während des Aufenthalts kann jedoch
nicht garantiert werden.
Musikinstrumente und elektronisches Equipment können nicht bereitgestellt werden.
Bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Bedarfs kann für einige Stunden ein Tonstudio zur
Verfügung gestellt werden.
Es wird um Verständnis gebeten, dass das Musizieren über Zimmerlautstärke nur im
Gemeinschaftsatelier im Schloss Laudon möglich ist. Darüber hinaus wird gebeten,
das Mitbringen von Instrumenten bereits bei der Bewerbung – spätestens aber vor
Antritt der Residenz – bekannt zu geben.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die
Online-Plattform www.artists-in-residence-austria.at einzureichen.
Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per E-Mail können nicht
berücksichtigt werden.
Eine Bewerbung beinhaltet:
1. komplett ausgefüllte Online-Formulare;
2. Porträtfoto (z. B. Passfoto);
3. Lebenslauf inkl. einer detaillierten Werks- und Aufführungsliste;
4. Motivationsschreiben (max. 1 Seite) unter Angabe der aktuellen künstlerischen
Interessen und Projekte;
5. Darstellung jenes Vorhabens, das für den Aufenthalt in Österreich geplant ist;
(max. 1 Seite);
6. ein (1) Empfehlungsschreiben (z.B. von einem Orchester, einem Ensemble,
einer universitären Einrichtung, einer Musikhochschule, einem
Konzertveranstalter oder einer Kunst- und Kulturinstitution etc.);
7. Angaben zu allen bisherigen Residenzen, Studienaufenthalten bzw. Praktika in
Österreich in den letzten fünf Jahren (dieser Punkt entfällt, so dieses
Stipendium den erstmaligen Aufenthalt der Bewerberin/des Bewerbers in
Österreich darstellen würde).
8. Dokumentation der kompositorischen Tätigkeit (max. 2 aussagekräftige
Partituren, optional eine Aufzeichnung einer dieser Kompositionen; bei
elektroakustischen Werken, die in diesem Medium übliche Partitur; auch
grafische Partituren sind zugelassen).
Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 30. September 2018, 24.00 Uhr, nach
Registrierung auf www.artists-in-residence-austria.at eingereicht werden. Für die
fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische
Sommerzeit – MESZ).
Die Jurysitzungen finden voraussichtlich in den Monaten Oktober/November statt. Im
Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.
Die Bewerberinnen/Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als
auch vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
application@artists-in-residence-austria.at
Telefonische Rückfragen unter 0043 (0)1 53115 - 206860.
www.kunstkultur.bka.gv.at
www.kulturkontakt.or.at
www.artists-in-residence-austria.at

Kunst- und Kulturvermittlung

Für eine Bewerbung in dieser Sparte ersuchen wir zu berücksichtigen, dass Kunst- und
Kulturvermittlerinnen/Kulturvermittler im Verständnis dieser Ausschreibung
Personen sind, die für den pädagogischen Teil einer Ausstellung, eines Konzerts,
eines Theaters etc. zuständig sind und Kommunikationsprozesse zwischen
Besucherinnen/Besuchern und Kunstschaffenden oder dem Kunstwerk, dem
Konzert, der Aufführung etc. gestalten.
Kunst- und Kulturvermittlung kann in unterschiedlichen Settings stattfinden und
beinhaltet kulturelle Bildung im formalen und non-formalen Bildungsbereich ebenso
wie Vermittlungsprogramme in Kunst- und Kulturinstitutionen.
In der Sparte Kunst- und Kulturvermittlung ist der Aufenthalt primär für Austausch
und Vernetzung und nicht für die Realisierung eines Projektes gedacht.
Von den Bewerberinnen/Bewerbern ist Erfahrung bzw. eine mehrjährige Tätigkeit in
diesem Bereich nachzuweisen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die
Online-Plattform www.artists-in-residence-austria.at einzureichen.
Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per E-Mail können nicht
berücksichtigt werden.
Eine Bewerbung beinhaltet:
1. komplett ausgefüllte Online-Formulare;
2. Porträtfoto (z.B. Passfoto);
3. Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang als Kunst- und Kulturvermittlerin/
Kulturvermittler;
4. Motivationsschreiben unter Angabe der aktuellen künstlerischen Interessen und
Projekte als Kunst- und Kulturvermittlerin/Kulturvermittler (max. 1 Seite);
5. eine Beschreibung der Erwartung an den Residenz-Aufenthalt hinsichtlich
Kontakte und Vernetzung sowie des geplanten Nutzens für künftige
Vermittlungsprojekte (max. 1 Seite);
6. ein (1) Empfehlungsschreiben (z.B. von einer Kunst- und Kulturinstitution,
einem Festival, einer Kunstmesse oder einer Bildungseinrichtung etc.);
7. Angaben zu allen bisherigen Residencies, Studienaufenthalten bzw. Praktika in
Österreich in den letzten fünf Jahren (dieser Punkt entfällt, so dieses
Stipendium den erstmaligen Aufenthalt der Bewerberin/des Bewerbers in
Österreich darstellen würde).
8. Detaillierte Dokumentation zu abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten,
gemeint ist die Darstellung der vermittlerischen Tätigkeit (max. 10 Seiten).
Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 30. September 2018, 24.00 Uhr, nach
Registrierung auf www.artists-in-residence-austria.at eingereicht werden. Für die
fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische
Sommerzeit – MESZ).
Die Jurysitzungen finden voraussichtlich in den Monaten Oktober/November statt. Im
Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.
Die Bewerberinnen/Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als
auch vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
application@artists-in-residence-austria.at
Telefonische Rückfragen unter 0043 (0)1 53115 - 206860.
www.kunstkultur.bka.gv.at
www.kulturkontakt.or.atwww.artists-in-residence-austria.at