Ernst Mach-Stipendium
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
Förderart:Semester- und/oder Jahresstipendien, Forschungsstipendien
Zielgruppe:Postgraduierte, Doktoratsstudierende, Postdocs
Dauer:
1 bis 9 Monate
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!
1) Monatliche Stipendienrate
a) für Postgraduierte: EUR 1.050,--
b) für Postdocs: EUR 1.150,--
Einreichtermin: 01.02.2023
Bewerben können sich
a) Postgraduierte, die ein Doktoratsstudium außerhalb Österreichs absolvieren;
b) Postgraduierte und Postdocs, die in Hinblick auf eine wissenschaftliche Berufslaufbahn einen Forschungsaufenthalt in Österreich absolvieren wollen und deren Studienabschluss (an einer Universität außerhalb Österreichs) nach dem 30. September 2020 erfolgte;
c) Postdocs, die als Lehrende an einer Universität außerhalb Österreichs tätig sind.
Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben.
Höchstalter: 35 Jahre (geboren am oder nach dem 1. Oktober 1988)
Sprachkenntnisse: sehr gute Kenntnisse der englischen und /oder deutschen Sprache.
Das Stipendium wird nur für Studienvorhaben zuerkannt, die in der beantragten Stipendienlaufzeit (max. 9 Monate) auch abschließbar sind.
Zwei Empfehlungsschreiben von Universitätslehrenden. Die Empfehlungsschreiben können frei formuliert sein, müssen Briefkopf, Datum, Unterschrift der Empfehlenden und Stempel aufweisen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
Zusage einer Lehrenden oder eines Lehrenden an der österreichischen Zieluniversität über die wissenschaftliche Betreuung
Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
Gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses über ihr Diplom-, Master-, PhD- oder Doktoratsstudium
Nur für Doktoratsstudierende: schriftlicher Nachweis über die Durchführung des PhD- bzw. Doktoratsstudiums an der Heimatuniversität
Nur für lehrende Postdocs: schriftlicher Nachweis über die Anstellung als Lehrender an der Heimatuniversität
Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Letztentscheidung durch das BMBWF
Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/MPC. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums (bzw. eines allfälligen Reisekostenzuschusses); Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass ein Aufenthalt am Zielort in Österreich bzw. an der Gasteinrichtung möglich und gesundheitlich unbedenklich ist. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Auslandsaufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen keine Haftung für eventuell im Zuge des Auslandsaufenthalts entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer ausreichenden, in Österreich gültigen Krankenversicherung ist Voraussetzung für den Bezug eines Stipendiums. Der OeAD kann beim Abschluss einer ausreichenden Versicherung unterstützen. Ausreichender Impfschutz gegen Covid-19 wird dringend empfohlen, um das Erkrankungsrisiko zu minimieren. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie für die Einreise nach Österreich sind – auch im Hinblick auf die Covid-19-Situation – unbedingt zu beachten.
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.
Kontakt bei der OeAD-GmbH:
mach@oead.at