Zielgruppe:Postgraduierte, Postdocs, Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Dauer: 4 bis 9 Monate
Kontingent: Maximal 7 Neuzuerkennungen pro Studienjahr. Im Falle des erfolgreichen Verlaufs der Forschungstätigkeit kann das Stipendium über Antrag verlängert werden (Gesamtdauer 18 Monate).
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!
1) Monatliche Stipendienrate: bis zu EUR 1.150,--
2) Für Post-Docs: Monatlicher Mobilitätszuschuss: bis zu EUR 600,-- (bei Aufenthalten ab 3 Monaten)
3) Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung:
a) Die OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: EUR 220,-- bis EUR 600,-- (je nach Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten). Für die Vermittlung sind an die OeAD student housing monatlich EUR 18,-- als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.
b) Für die Dauer des Aufenthaltes ist eine in Österreich gültige und von den österreichischen Behörden anerkannte Krankenversicherung erforderlich. Die OeAD-GmbH kann beim Abschluss einer ausreichenden Versicherung unterstützen. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 55,-- bis EUR 200,-- (Richtwert; hängt von Alter, Stipendienkategorie und Gesundheitszustand ab).
Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind aus dem Stipendium zu bezahlen.
c) Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollte die Europäische Krankenversicherungskarte mitgenommen werden.
4) Stipendiatinnen und Stipendiaten aus außereuropäischen Entwicklungsländern erhalten gegen Vorlage von Originalbelegen zusätzlich einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von maximal EUR 1.000,-- ausbezahlt.
5) Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staats, die einen Aufenthalt über 6 Monaten planen: Wenn Ihre Unterkunftskosten in Österreich monatlich EUR 300,-- übersteigen, müssen Sie den Aufenthaltsbehörden für den Erhalt der Aufenthaltsbewilligung zusätzlich eigene Geldmittel nachweisen. Je nach den individuellen Kosten für Ihre Krankenversicherung in Österreich und allfälliger sonstiger finanzieller Verpflichtungen kann dieser Betrag variieren.
Hinweise zur Bewerbung:
- Zielsetzung: Das Franz Werfel-Stipendienprogramm ist ein Exzellenzprogramm zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der österreichischen Literatur, der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sowie des Aufbaus eines internationalen Netzwerks von engagierten Germanistinnen und Germanisten im Bereich der österreichischen Literatur.
- Zielgruppe: Bewerben können sich nur Universitätslehrende mit Lehrerfahrung im Ausland, die sich schwerpunktmäßig mit österreichischer Literatur befassen und in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben.
Dies sind: Postdoktorandinnen und Postdoktoranden sowie Doktorats- bzw. PhD-Studierende aus Hochschulsystemen, die das Instrument der Habilitation nicht vorsehen. Personen ohne Anstellung oder ohne Lehrerfahrungen werden auf die Ernst Mach-Stipendien hingewiesen.
Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.
Werfel-Stipendiatinnen und -Stipendiaten können als Gastforscherinnen bzw. Gastforscher an Instituten arbeiten und Spezialstudien in Bibliotheken, Archiven oder an Forschungseinrichtungen durchführen.
- Altersgrenze: keine. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, es fokussiert hingegen nicht auf lebensbegleitendes Lernen; daher sollte der Stipendienaufenthalt in den Anfangsjahren der wissenschaftlichen Laufbahn stattfinden.
Zwei Empfehlungsschreiben von Universitätslehrenden. Die Empfehlungsschreiben können frei formuliert sein, müssen Briefkopf, Datum, Unterschrift der Empfehlenden oder des Empfehlenden und Stempel aufweisen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
Betreuungszusage einer bzw. eines habilitierten Institutsangehörigen an der österreichischen Zieluniversität.
Liste mit den Titeln der geleiteten Lehrveranstaltungen
Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
Gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses über das absolvierte Diplom-, Master-, PhD- und/oder Doktoratsstudium
Vollständige Publikationsliste uploaden (im Formular: Angabe der fünf wichtigsten Publikationen)
Nachweis einer Anstellung an einer Hochschule
Nachweis einer Lehrtätigkeit nur für PraeDocs:
Nachweis über das aktuelle PhD- bzw. Doktoratsstudium.
- Die vorherige Kontaktaufnahme mit einer Ausbildungs- oder Forschungseinrichtung in Österreich ist unbedingt notwendig.
- Einreichtermine und Konsumationszeitraum:
* 1. März (Stipendienantritt: Juli bis Dezember)
* 15. September (Stipendienantritt: Jänner bis Juni)
Nachbetreuung
Nach der Absolvierung von mindestens 12 Stipendienmonaten und bei nachgewiesener Lehrtätigkeit an einer Universität im Ausland entscheidet die Franz Werfel-Stipendienkommission in Absprache mit der wissenschaftlichen Betreuerin oder dem wissenschaftlichen Betreuer über die Aufnahme in die Nachbetreuung. Nähere Informationen dazu erteilt die OeAD-GmbH (s.u.)
Allgemeine Hinweise:
- Bei allen Stipendien für Österreich gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
- Der Studienbeitrag in Österreich kann für die Dauer des Werfel-Stipendiums auf Antrag an das Rektorat der zuständigen Universitäten erlassen werden.
- Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung gestattet.
- Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen zu den dann gültigen Ausschreibungsbedingungen eingereicht werden.
- Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
- Es gelten die Aufnahmebedingungen der jeweiligen Hochschule.
Auswahl:
Unvollständige sowie nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen werden nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen.
Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Auswahlinterviews durch die Werfel-Kommission in Wien (Anreisekosten werden erstattet)
5. Letztentscheidung durch das BMBWF
Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD – GmbH/MPC. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Dauer der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis und Berichtspflicht; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Mag. Teresa Karamat (e-mail: teresa.karamat@oead.at)