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10.08.2018

Styria-Artist-in-Residence-Stipendien 2019

AUSSCHREIBUNG VON STYRIA-ARTIST-IN-RESIDENCE-STIPENDIEN (St.A.i.R.)
DES LANDES STEIERMARK 2019
für ausländische Kunstschaffende und Kunsttheoretikerinnen/Kunsttheoretiker
in Graz

Die Steiermärkische Landesregierung vergibt, im Auftrag von Kulturlandesrat Mag. Christopher Drexler, im Rahmen einer Ausschreibung für junge (max. 40 Jahre alt) internationale Kunstschaffende aller Sparten sowie Kunsttheoretikerinnen/Kunsttheoretiker im Jahr 2019 Stipendienplätze, die auf Vorschlag einer Expertenjury zugeteilt werden.
Teilnahmeberechtigt sind ausländische Kunstschaffende und Kunsttheoretikerinnen/-theoretiker die sich mit der steirischen Kunst- und Kulturszene auseinandersetzen möchten. Ihnen werden monatlich EUR 850,-- zur Begleichung des Lebensunterhalts ausbezahlt. Das Stipendium versteht sich als Anwesenheitsstipendium.
Ein Zimmer (Bad/WC) sowie eine große Gemeinschaftsküche steht den Stipendiatinnen/Stipendiaten als Unterkunft zur Verfügung. Die Unterkunft ist für eine Person vorgesehen, das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

Die Unterkunft der jeweils vier anwesenden internationalen Kunstschaffenden befindet sich im Zentrum der Stadt Graz und ist im herausragenden barocken Ambiente des Priesterseminars gelegen. Entsprechende Toleranz, Kommunikationsfreude und Respekt für die Anliegen des Hauses seitens der Stipendiatinnen/Stipendiaten werden vorausgesetzt.
Die Betreuung und Vernetzung der Stipendiatinnen/Stipendiaten erfolgt durch Kulturinitiativen in Graz, welche auch für einen Arbeitsplatz der Stipendiatinnen/Stipendiaten Sorge tragen. Eine Werkpräsentation ist während des Aufenthaltes vorgesehen. Die Dauer des mittels Stipendium geförderten Aufenthaltes hängt vom Umfang des künstlerischen/kunsttheoretischen Vorhabens und von der Entscheidung der Jury ab. Als Mindestdauer für den Aufenthalt sind jedoch zwei Monate vorgesehen.

Stipendiatinnen/Stipendiaten müssen für ihre Reise- und Materialkosten selbst auf-kommen; ebenso haben sie die Kosten für alle notwendigen Versicherungen (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) und Reiseformalitäten zu tragen. Bei Antritt des Stipendiums sind die Polizzen einer für die Dauer des Aufenthalts im Ausland gültigen Krankenversicherung, Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung vorzulegen, ansonsten können Stipendiatinnen/Stipendiaten nicht in das Residenzprogramm aufgenommen werden.

Die Bewerbungsunterlagen sollen in gedruckter Form (max. 20 Seiten) einen kurzen Lebenslauf, Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer, eine Beschreibung des künstlerischen/kunsttheoretischen Arbeitsvorhabens (max. 1000 Anschläge), Beispiele bisheriger Arbeiten (jedoch keine Originale) enthalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg eingehen müssen. Wenn zur Illustration der künstlerischen Arbeit unbedingt elektronische Datenträger notwendig sind (Film, Video, Performance), so sind folgende Formate zu verwenden: Film mov, mp4 auf DVD oder USB-Stick; Musik mp3, mpeg auf CD/DVD oder USB-Stick.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Elektronische Datenträger, die über die oben genannten hinausgehen, können nicht berücksichtigt werden.
Die Antrittstermine werden vorgegeben, wobei auf Terminwünsche der Einreichenden nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird.

Einreichungen müssen unter Verwendung nachstehenden Formulars erfolgen.

Bewerbungen für ein Styria-Artist-in-Residence-Stipendium richten Sie bitte bis spätestens 10. August 2018 (Poststempel) in vierfacher Ausfertigung mit beiliegendem Formular an die Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Landhausgasse 7
A-8010 Graz
Kennwort: „Styria–Artist-in-Residence“

Vom Ergebnis der Juryentscheidung werden die Bewerberinnen/Bewerber schriftlich informiert.