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07.08.2023

Styria-Artist-in-Residence-Stipendien (St.A.i.R.) des Landes Steiermark 2024

AUSSCHREIBUNG VON STYRIA-ARTIST-IN-RESIDENCE-STIPENDIEN (St.A.i.R.) DES LANDES STEIERMARK 2024
für ausländische Künstler*innen und Kunsttheoretiker*innen in Graz

Die Steiermärkische Landesregierung vergibt, im Auftrag von Kulturlandesrat Mag. Christopher Drexler, im Rahmen einer Ausschreibung für junge (max. 40 Jahre alt) internationale Künstler*innen aller Sparten sowie Kunsttheoretiker*innen im Jahr 2024 Stipendienplätze, die auf Vorschlag einer Expert*innenjury zugeteilt werden. Ein individueller Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Stipendienplatzes besteht nicht.
Teilnahmeberechtigt sind ausländische Künstler*innen und Kunsttheoretiker*innen die sich mit der steirischen Kunst- und Kulturszene auseinandersetzen möchten. Ihnen werden monatlich EUR 1.000,-- zur Begleichung des Lebensunterhalts ausbezahlt. Das Stipendium versteht sich als Anwesenheitsstipendium.

Ein Zimmer (Bad/WC) sowie eine große Gemeinschaftsküche stehen den Stipendiat*innen als Unterkunft zur Verfügung. Die Unterkunft ist für eine Person vorgesehen, das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
Die Unterkunft der jeweils vier anwesenden internationalen Künstler*innen befindet sich im Zentrum der Stadt Graz und ist im herausragenden barocken Ambiente des Priesterseminars gelegen. Entsprechende Toleranz, Kommunikationsfreude und Respekt für die Anliegen des Hauses seitens der Stipendiat*innen werden vorausgesetzt.
Die Betreuung und Vernetzung der Stipendiat*innen erfolgt durch Kulturinitiativen in Graz, welche auch für einen Arbeitsplatz der Stipendiat*innen Sorge tragen. Eine Werkpräsentation ist während des Aufenthaltes vorgesehen. Die Dauer des mittels Stipendium geförderten Aufenthaltes hängt vom Umfang des künstlerischen/kunsttheoretischen Vorhabens und von der Entscheidung der Jury ab. Als Mindestdauer für den Aufenthalt sind jedoch zwei Monate vorgesehen.

Stipendiat*innen müssen für ihre Reise- und Materialkosten selbst aufkommen; ebenso haben sie die Kosten für alle notwendigen Versicherungen (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) und Reiseformalitäten zu tragen. Bei Antritt des Stipendiums sind die Polizzen einer für die Dauer des Aufenthalts im Ausland gültigen Krankenversicherung, Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung vorzulegen, ansonsten können Stipendiat*innen nicht in das Residenzprogramm aufgenommen werden.

Die Bewerbungsunterlagen sollen in gedruckter Form (max. 20 Seiten) einen kurzen Lebenslauf, Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer, eine Beschreibung des künstlerischen/kunsttheoretischen Arbeitsvorhabens (max. 1000 Anschläge), Beispiele bisheriger Arbeiten (jedoch keine Originale) enthalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg eingehen müssen. Sollte es zur Darstellung des künstlerischen Werkes unbedingt notwendig sein, können repräsentative Links (nicht mehr als 5) bzw. USB-Sticks bereitgestellt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die Antrittstermine werden vorgegeben, wobei auf Terminwünsche der Einreichenden nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird.
Aufgrund möglicher COVID-19 bedingter Einschränkungen besteht seitens des Landes Steiermark keine Haftung, wenn Stipendien nicht angetreten werden können. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ersatzzahlungen für Stipendiat*innen.

Einreichungen müssen unter Verwendung nachstehenden Formulars erfolgen.

Bewerbungen für ein Styria-Artist-in-Residence-Stipendium sind bis spätestens 7. August 2023 (Poststempel) in vierfacher Ausfertigung mit beiliegendem Formular an folgende Adresse zu schicken:

Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport, Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Landhausgasse 7
A-8010 Graz,

Kennwort: „Styria–Artist-in-Residence“

Vom Ergebnis der Juryentscheidung werden die Bewerber*innen schriftlich informiert.