für ausländische Künstler*innen und Kunsttheoretiker*innen in Graz
Die Steiermärkische Landesregierung vergibt im Auftrag von Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler im Rahmen einer Ausschreibung für junge aufstrebende internationale Künstler*innen aller Sparten sowie Kunsttheoretiker*innen im Jahr 2025 Stipendienplätze, die auf Vorschlag einer Expert*innenjury zugeteilt werden. Ein individueller Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Stipendienplatzes besteht nicht.
Teilnahmeberechtigt sind ausländische Künstler*innen und Kunsttheoretiker*innen die sich mit der steirischen Kunst- und Kulturszene auseinandersetzen möchten. Ihnen werden monatlich EUR 1.100,-- zur Begleichung des Lebensunterhalts ausbezahlt. Das Stipendium versteht sich als Anwesenheitsstipendium.
Ein Zimmer (Bad/WC) sowie eine große Gemeinschaftsküche stehen den Stipendiat*innen als Unterkunft zur Verfügung. Die Unterkunft ist für eine Person vorgesehen, das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
Die Unterkunft der jeweils vier zeitgleich anwesenden internationalen Künstler*innen befindet sich im Zentrum der Stadt Graz und ist im herausragenden barocken Ambiente des Priesterseminars gelegen. Entsprechende Toleranz, Kommunikationsfreude und Respekt für die Anliegen des Hauses seitens der Stipendiat*innen werden vorausgesetzt.
Die Betreuung und Vernetzung der Stipendiat*innen erfolgt durch Kulturinitiativen in Graz, welche auch für einen Arbeitsplatz der Stipendiat*innen Sorge tragen. Eine Werkpräsentation ist während des Aufenthaltes vorgesehen. Die Dauer des mittels Stipendium geförderten Aufenthaltes hängt vom Umfang des künstlerischen/kunsttheoretischen Vorhabens und von der Entscheidung der Jury ab. Als Mindestdauer für den Aufenthalt sind jedoch zwei Monate vorgesehen.
Stipendiat*innen müssen für ihre Reise- und Materialkosten selbst aufkommen; ebenso haben sie die Kosten für alle notwendigen Versicherungen (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) und Reiseformalitäten zu tragen. Bei Antritt des Stipendiums sind die Polizzen einer für die Dauer des Aufenthalts im Ausland gültigen Krankenversicherung, Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung vorzulegen, ansonsten können Stipendiat*innen nicht in das Residenzprogramm aufgenommen werden.
Die Bewerbungsunterlagen sollen auf max. 20 Seiten einen kurzen Lebenslauf, Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer (min. 2 Monate, eine Beschreibung des künstlerischen/kunsttheoretischen Arbeitsvorhabens (max.1000 Anschläge), Beispiele bisheriger Arbeiten in Form eines Portfolios enthalten; max. 5 repräsentative Links können als weitere Information angegeben werden.
Die Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail (max. 10 MB) sowie unter Verwendung des beigelegten Formulars eingehen.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Antrittstermine werden vorgegeben, wobei auf Terminwünsche der Einreichenden nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird.
Sollten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse Einschränkungen bestehen, wird seitens des Landes Steiermark keine Haftung übernommen, wenn Stipendien nicht angetreten werden können. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ersatzzahlungen für Stipendiat*innen.
Vom Ergebnis der Juryentscheidung werden die Bewerber*innen schriftlich informiert.
Eine möglichst klimafreundliche An- und Abreise wird den Stipendiat*innen empfohlen.
Kontakt für Rückfragen:
Mag.a Christiane Kada
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
christiane.kada@stmk.gv.at
Adresse:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Landhausgasse 7
A 8010 Graz
beteil-kultint@stmk.gv.at